Integrativer Kostenrechnungsansatz

Die Prozesskostenrechnung erlangt im Zuge der Dienstleistungserstellung durch die Integration externer Faktoren und die Einbindung des Kunden in die Leistungserstellung besondere Bedeutung. Den integrativen Merkmalen der Leistungserstellung, -entwicklung und -vermarktung bei Dienstleistungen werden in der Industrie bewährte Controlling-Verfahren zumeist nicht gerecht. Hier setzt die Prozesskostenrechnung an, um den typischen prozessualen Charakter von Dienstleistungen mit einzubeziehen. Vor allem im Hinblick auf das Merkmal der Integrativität stellt die Prozesskostenrechnung einen geeigneten Kostenrechnungsansatz dar:[1]

  • Die Erfassung der vorherrschenden Gemeinkosten bei der Erstellung von Dienstleistungen führt bei traditionellen Controlling-Ansätzen oft zu Problemen. Anhand der Prozesskostenrechnung wird Abhilfe geschaffen, indem sie auf die Verteilung der Gemeinkosten abzielt und so einen breiten Anwendungsnutzen verschafft.
  • Ebenso bei Dienstleistungen lassen sich standardisierbare Prozesse wiederfinden. Auch bei stark auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittenen Dienstleistungen können gewisse Teilprozesse normiert werden, die sich mittels der Prozesskostenrechnung erfassen lassen.
  • Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Modifizierbarkeit der Prozesskostenrechnung. Prozesse lassen sich somit in autonome, ohne Kundenmitwirkung ablaufende, und integrative, mit Kundenmitwirkung ablaufende, Prozesse unterteilen. Dadurch ist es möglich, Unsicherheiten hinsichtlich der Plan- und Steuerbarkeit sowie möglicher Kostenprobleme zu erfassen.
[1] Vgl. Reckenfelderbäumer (2005), S. 43 f.; Horváth & Partners (1998).

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