Grundlage jedes Risikomanagements sind die Ziele und Strategien zum Umgang mit und zur Steuerung von Risiken. Die Überwachung der Einhaltung der Risikostrategie und Risikomanagementziele ist typischerweise Aufgabe des Risikocontrollings.

Risikotragfähigkeit und Risikoneigung beeinflussen die Risikostrategie

Ziele und Strategien des Risikomanagements werden maßgeblich durch die Risikotragfähigkeit und Risikoneigung beeinflusst.

  • Risikotragfähigkeit: Welches Risiko kann sich das Unternehmen (z. B. im Hinblick auf das Jahresergebnis, das Eigenkapital) überhaupt leisten ohne dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet wird?
  • Risikoneigung: Welche grundsätzliche Einstellung hat das Unternehmen zum Umgang mit dem jeweiligen Risiko: Sollen Risiken generell vermieden werden? Soll ein Teil des Risikos getragen werden? Welche Abweichung vom Planergebnis aus dem Risikofaktor will die Unternehmensführung akzeptieren?

In quantitativer Form können die Ziele und Strategien zum Beispiel durch folgende Kennzahlen operationalisiert werden:

  • Sicherungsgrad: Welcher Anteil des risikobehafteten Grundgeschäfts (Exposure) soll gesichert werden (keine Sicherung: 0 % bis vollständige Sicherung 100 %)?
  • Sicherungshorizont: Wie lange im Vorhinein wird gesichert (1 Jahr, 3 Monate, rollierend, …)?

Gemäß IFRS ist die Offenlegung der Ziele zur Steuerung der Risiken für alle Risikoarten in Verbindung mit Finanzinstrumenten (IFRS 7.33(b)) gefordert. Im Sinne des Management Approach sind oben genannte Informationen somit auch IFRS relevant.

 
Praxis-Beispiel

Angaben im Geschäftsbericht der Lufthansa gemäß IFRS 7

Die geforderten Angaben des IFRS 7 werden im Geschäftsbericht der Lufthansa u. a. wie folgt offengelegt:

"Die Lufthansa Group ist als international tätiger Luftverkehrskonzern Wechselkurs-, Zins- und Treibstoffpreisänderungsrisiken sowie Kredit- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Die Begrenzung dieser Risiken durch ein systematisches Finanzmanagement ist Bestandteil der Unternehmenspolitik."[1]

Bspw. konkretisiert die Lufthansa seine Strategie zum Rohstoffpreisrisiko wie folgt:

"Sicherungsgrad und Sicherungshorizont sind abhängig von dem Risikoprofil, das sich aus dem Geschäftsmodell einer Konzerngesellschaft ergibt. Grundsätzlich erfolgt hierbei eine monatliche Absicherung von jeweils bis zu 5 % des Exposures für bis zu 24 Monate in Bandbreitenoptionen und sonstigen Sicherungskombinationen. Zur Wahrnehmung von Marktgegebenheiten kann über eine Vorstandsentscheidung der Sicherungszeitraum verlängert und das monatliche Sicherungsvolumen erhöht werden. Der angestrebte Zielsicherungsgrad beträgt bis zu 85 %."[2]

Grafisch kann diese Strategie bspw. wie folgt im Anhang offengelegt werden:[3]

Abb. 2: Lufthansa Hedging-Politik mittelfristiges Rohöl-Hedging

Die Lufthansa gibt somit ihre grundsätzliche Einstellung zum Umgang mit Risiken an. Für das Rohstoffrisiko werden die zur Steuerung verwendeten Kennzahlen sowie die Methodik der Sicherung offengelegt.

Auch bei den Anforderungen an die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS spielen die Risikomanagementziele und –strategien eine Rolle. Die gemäß IFRS 9.6.4.1(b) bzw. IAS 39.88[4]  verpflichtend zu Beginn der Sicherungsbeziehung zu erstellende Hedging-Dokumentation soll eben diese im Hinblick auf die Absicherung beschreiben.

Dokumentierte Risikomanagementziele sind Voraussetzung für Hedge Accounting

Bei Anwendung der Regelungen gemäß IAS 39 kommt es aufgrund der engen Anforderungen mitunter zu einer Abweichung zwischen tatsächlichem Risikomanagement und bilanzieller Darstellung von Sicherungsbeziehungen.

IFRS 9 strebt eine Annäherung an das Risikomanagement an. IFRS 9 unterscheidet sich von IAS 39 im Zusammenhang mit Micro-Hedges bspw. in folgenden Punkten und ermöglicht damit eine stärkere Ausrichtung am Risikomanagement:

  • Wegfall der geforderten Effektivitätsgrenzen zwischen 80 % und 100 %. Stattdessen soll es zu einem nicht zufälligen Ausgleich zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft kommen. In der Praxis kann mit IFRS 9 somit auf interne Vorgaben zur gewünschten Hedge-Effektivität zurückgegriffen werden.
  • Wegfall der Forderung, dass bei nicht finanziellen Grundgeschäften immer das Gesamtrisiko betrachtet werden muss. Es kann bspw. das Aluminiumpreisrisiko als ein Anteil eines künftigen Zahlungsstroms separat betrachtet werden. Nach IAS 39 muss das Gesamtrisiko, z. B. inkl. nicht vom Aluminiumpreis abhängiger Verarbeitungskosten, in die Sicherungsbeziehung gewidmet werden. Dies hat zur Konsequenz, dass sich die geforderte Effektivitätsmessung komplex und problematisch gestaltet.
  • Möglichkeit des Rebalancing, d. h. eine Änderung des gesicherten Volumens (z. B. Reduktion der geplanten Eingänge) führt nicht zwingend zur Beendigung von Hedge Accounting. Rebalancing kann insbesondere auch dann vorgenommen werden, wenn die geforderte Effektivität nicht mehr gegeben ist.
  • Eine freiwillige Re-Designation ist nur dann möglich, wenn sich die Risikostrategien und Richtlinien ändern. Nach IAS 39 kann die Sicherun...

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