Angesichts der zunehmenden Kontrolldichte und Entdeckungsgefahr für korruptive Aktivitäten verlagern "intelligente" Bestechungsmodalitäten den Bestechungsvorgang auf Dritte.

 
Thema Rechtliche Vorgaben – Problem- oder Fragestellung – Lösungsvorschlag
Beteiligungen

Problem: Über die Beteiligung von Kunden an Vertriebspartnern werden Kunden indirekt an den Vertriebsprovisionen beteiligt. Das ist ein eleganter Weg für Bestechungsleistungen, die im internen Rechnungswesen oder Zahlungsverkehr nicht auffallen.

Lösung: Nur schwer zu erfassen. Bei Auswahl und laufender Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern besonderes Augenmerk auf die Beteiligungsverhältnisse am Vertriebspartner oder an dessen Dienstleistern.
Bestechung im Dreieck

Problem: Die Bestechung des Kunden wird vom eigenen Zulieferer für das Kundenprodukt übernommen.

Lösungsvorschlag: Nur schwer zu erfassen. Allerdings erfordert diese Vorgehensweise, dass Einkauf und Vertrieb im Unternehmen für Bestechungszwecke zusammenwirken.
Tippgeber und Makler

Problem: Tippgeber und Makler für den Nachweis von Vertriebschancen eigenen sich besonders gut als Zwischenträger für Korruptionszahlungen, weil ihre Leistung keines weiteren Nachweises bedarf.

Lösungsvorschlag: Provisionszahlungen an Tippgeber grundsätzlich ausschließen. Zahlungen an Makler nur bei entsprechenden Rahmenverträgen und Leistungsnachweis für die Vermittlungspotential des Maklers.

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