Angesichts der zunehmenden Kontrolldichte und Entdeckungsgefahr für korruptive Aktivitäten verlagern "intelligente" Bestechungsmodalitäten den Bestechungsvorgang auf Dritte.
Thema | Rechtliche Vorgaben – Problem- oder Fragestellung – Lösungsvorschlag |
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Beteiligungen | Problem: Über die Beteiligung von Kunden an Vertriebspartnern werden Kunden indirekt an den Vertriebsprovisionen beteiligt. Das ist ein eleganter Weg für Bestechungsleistungen, die im internen Rechnungswesen oder Zahlungsverkehr nicht auffallen. Lösung: Nur schwer zu erfassen. Bei Auswahl und laufender Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern besonderes Augenmerk auf die Beteiligungsverhältnisse am Vertriebspartner oder an dessen Dienstleistern. |
Bestechung im Dreieck | Problem: Die Bestechung des Kunden wird vom eigenen Zulieferer für das Kundenprodukt übernommen. Lösungsvorschlag: Nur schwer zu erfassen. Allerdings erfordert diese Vorgehensweise, dass Einkauf und Vertrieb im Unternehmen für Bestechungszwecke zusammenwirken. |
Tippgeber und Makler | Problem: Tippgeber und Makler für den Nachweis von Vertriebschancen eigenen sich besonders gut als Zwischenträger für Korruptionszahlungen, weil ihre Leistung keines weiteren Nachweises bedarf. Lösungsvorschlag: Provisionszahlungen an Tippgeber grundsätzlich ausschließen. Zahlungen an Makler nur bei entsprechenden Rahmenverträgen und Leistungsnachweis für die Vermittlungspotential des Maklers. |
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