Rz. 17

 
[ja] [n. a.] Sind die Buchführung der KG und die der Komplementär-GmbH strikt voneinander getrennt? GmbH & Co. KG: Rechnungslegung, Rz. 12
[ja] [n. a.] Ist die Haftungsvergütung für die Komplementär-GmbH korrekt verbucht und steuerlich angemessen? Wurde berücksichtigt, dass die Haftungsvergütung bei einer verschlechterten wirtschaftlichen Lage der KG erhöht werden kann (Obergrenze: 2–6 % des für die Schulden der KG haftenden Vermögens der Komplementär-GmbH)?

GmbH & Co. KG: Rechnungslegung, Rz. 57

GmbH & Co. KG: Rechnungslegung, Rz. 63
[ja] [n. a.] Wurde berücksichtigt, dass alle vertraglichen Vereinbarungen (z. B. zugunsten der Gesellschafter oder auch der Komplementär-GmbH) einem Fremdvergleich standhalten können müssen? GmbH & Co. KG: Rechnungslegung, Rz. 63
[ja] [n. a.] Für den Fall, dass die Komplementär-GmbH der KG Wirtschaftsgüter (z. B. miet- oder pachtweise) überlässt: Wurden derartige Wirtschaftsgüter in einer Sonderbilanz des Komplementärs erfasst?

Ergänzungsbilanzen nach EStG, Rz. 3

GmbH & Co. KG: Rechnungslegung, Rz. 69
[ja] [n. a.] Wurden Wirtschaftsgüter, die sich im Eigentum eines GmbH-Gesellschafters oder Kommanditisten befinden und der GmbH überlassen bzw. dann an die KG weitervermietet wurden, als notwendiges Sonderbetriebsvermögen erfasst? GmbH & Co. KG: Rechnungslegung, Rz. 68
[ja] [n. a.] Für den Fall, dass die Komplementär-GmbH den KG-Geschäftsführer stellt: Wurde die Geschäftsführervergütung für steuerliche Zwecke beim Komplementär als Sonderbetriebsausgabe und beim Geschäftsführer als Sondervergütung erfasst? GmbH & Co. KG: Rechnungslegung, Rz. 57 f.
[ja] [n. a.] Für den Fall, dass die Geschäftsführervergütung für einen an der KG beteiligten Geschäftsführer unangemessen hoch ist: Wurde berücksichtigt, dass dies ggf. zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) der KG führt, die mithilfe einer Sonderbetriebseinnahme zu korrigieren ist? Verdeckte Gewinnausschüttung: Rechtsfolgen, Fallgruppen und ausgewählte Aspekte im Konzern, Rz. 1 ff.
[ja] [n. a.] Für den Fall, dass der Geschäftsführer der KG zugleich auch deren Kommanditist ist: Wurde berücksichtigt, dass die Komplementär-GmbH in der Handelsbilanz eine Rückstellung für etwaige Pensionszusagen bilden muss, wenn die GmbH lediglich die Geschäfte der KG führt? (Für die Rückstellung in der Sonderbilanz der GmbH sind die Vorschriften des § 6a Abs. 1 und 2 EStG zu berücksichtigen.) Ist die Pensionsrückstellung aufgeteilt worden, falls die Komplementär-GmbH eigene Geschäfte führt?  
[ja] [n. a.] Wurden bei einer typischen GmbH & Co. KG die Anteile der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH sowie etwaige Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne für die steuerliche Gewinnermittlung in einer Sonderbilanz erfasst und wurde dabei das Teileinkünfteverfahren angewendet? Wurde dabei in Abhängigkeit vom eigenen Geschäftsbetrieb der Komplementär-GmbH zwischen notwendigen und gewillkürten Sonderbetriebsvermögen unterschieden?

Ergänzungsbilanzen nach EStG, Rz. 3

GmbH & Co. KG: Rechnungslegung, Rz. 65
[ja] [n. a.] Wurde darauf geachtet, dass Verluste des Sonderbetriebsvermögens in voller Höhe abzugsfähig sind und nicht den Beschränkungen des § 15a EStG unterfallen? GmbH & Co. KG: Rechnungslegung, Rz. 51
[ja] [n. a.] Für den Fall, dass der Komplementär in die Rechtsstellung des Kommanditisten wechselt: Wurde berücksichtigt, dass die Kommanditistenstellung dann dazu führt, dass dieser mit seinem Anteil am Jahresergebnis den Verlustausgleichsbeschränkungen des § 15a EStG unterliegt, wenn der Beschluss über den Wechsel vor Ende des Wirtschaftsjahres gefasst wurde?  
[ja] [n. a.] Ist im Hinblick auf das Verlustausgleichspotenzial nach § 15a EStG berücksichtigt worden, dass Finanzplandarlehen das Kapitalkonto i. S. d. § 15a EStG erhöhen? (Voraussetzung: fehlendes Kündigungsrecht und Verrechnung mit einem negativen Kapitalkonto beim Ausscheiden des Kommanditisten.) GmbH & Co. KG: Rechnungslegung, Rz. 50 f.
[ja] [n. a.] Wurde berücksichtigt, dass der Gewerbeertrag einer KG, die keine natürliche Person als Gesellschafter-Vollhafter i. S. eines Zuflussbegünstigten besitzt, auch den Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs bzw. Teilbetriebs bzw. eines Mitunternehmeranteils beinhaltet (vgl. § 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 GewStG)?  
[ja] [n. a.] Wurde berücksichtigt, dass nach Auffassung der Finanzverwaltung die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung als einheitliche umsatzsteuerpflichtige Leistung behandelt wird, während die alleinige Haftungsvergütung als nicht steuerbar und damit auch nicht als steuerpflichtig qualifiziert wird? (Ausnahme: Der Gesellschafter-Geschäftsführer hat für seine Tätigkeit ein Entnahmerecht mit Rückzahlungspflicht bei Verlusten.)  
[ja] [n. a.] Ist die KG alleinige Gesellschafterin der GmbH (= Einheits-GmbH & Co. KG): Wird berücksichtigt, dass bei einer solchen Konstellation stets eine umsatzsteuerliche Organschaft vorliegt?

GmbH & Co. KG: Rechnungslegung, Rz. 4

Organschaft im Steuerrecht und in der Rechnungslegung, Rz. 166 ff.

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