Rz. 91a

 
[ja] [n. a.] Liegt ein Konzernlagebericht entsprechend der Vorgaben von § 315 HGB vor, der im Wesentlichen die Angaben des Lageberichts aus der Perspektive der Konzernführung darstellen soll (siehe auch Rz. 46 ff.)? Konzernlagebericht: Inhalt und Ausgestaltung, Rz. 1 ff.
[ja] [n. a.] Wurde für die Risikoberichterstattung die Anlage 1 des DRS 20 neu auch von Wertpapierinstituten, Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten sowie Pensionsfonds analog zu den Banken beachtet? Konzernlagebericht: Inhalt und Ausgestaltung, Rz. 1 ff.
[ja] [n. a.] Wurde bei bestimmten Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 315b Abs. 1 HGB) der Konzernlagebericht um eine nichtfinanzielle Erklärung oder einen nicht gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 315b HGB ergänzt? (Hinweis: Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen alle Konzernlageberichte um eine zunächst nur mit begrenzter Sicherheit prüfungspflichtige und sehr ausführliche Nachhaltigkeitserklärung ergänzt werden.) Nichtfinanzielle Erklärung, Rz. 1 ff.
[ja] [n. a.] Wurde von börsennotierten Unternehmen die Erklärung der Konzernführung gem. § 315d HGB abgegeben? Wurden die verschärften Angabepflichten aus § 289f Abs. 4 und 5 HGB bezüglich der Geschlechterdiversität beachtet? Erklärung zur Unternehmensführung, Rz. 1 ff.

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