Rz. 88

 
[ja] [n. a.] Wurde entsprechend § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a HGB eine Angabe der Gesamtbezüge an Organmitglieder im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen aus aktiver Tätigkeit einschließlich differenzierten Angaben zu Bezugsrechten und sonstigen aktienbasierten Vergütungen gemacht? Konzernanhang, Rz. 60 ff.
[ja] [n. a.] Wurde berücksichtigt, dass die individualisierten Angaben zu Vorstandsbezügen seit dem Geschäftsjahr 2021 im gesondert zu erstellenden Vergütungsbericht nach § 162 AktG anzugeben sind und nicht mehr im Konzernanhang? (Hinweis: Gilt nur für Mutterunternehmen börsennotierter Aktiengesellschaften.) Vergütungsbericht in der Rechnungslegung, Rz. 1 ff.
[ja] [n. a.] Liegt nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b HGB eine Angabe der Gesamtbezüge an Organmitglieder im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen aus früherer Tätigkeit und an Hinterbliebene vor?  
[ja] [n. a.] Liegen gem. § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c HGB Angaben bezüglich vom Mutterunternehmen und von Tochterunternehmen gewährter und zurückgezahlter Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten dieser Personengruppen eingegangener Haftungsverhältnisse vor?  
[ja] [n. a.] Sind entsprechend der Regelung des § 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB Angaben über nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte des Mutterunternehmens und seiner Tochterunternehmen, soweit sie wesentlich sind, mit nahestehenden Unternehmen und Personen, einschließlich Angaben zur Art der Beziehung, zum Wert der Geschäfte sowie weiterer Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage des Konzerns notwendig sind, gemacht worden (ausgenommen sind Geschäfte mit und zwischen mittel- oder unmittelbar in 100 %igem Anteilsbesitz stehenden in einen Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen)? Angaben über Geschäfte können nach Geschäftsarten zusammengefasst werden, sofern die getrennte Angabe für die Beurteilung der Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns nicht notwendig ist? Konzernanhang, Rz. 17

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