Rz. 82

 
[ja] [n. a.] Wurde der Konzernabschluss entsprechend § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB um eine Kapitalflussrechnung erweitert? Konzernabschluss nach HGB, Rz. 82
[ja] [n. a.] Werden nach DRS 21, Rz. 17 folgende Angaben gemacht: Kapitalflussrechnung/Cashflow Statement, Rz. 79 ff.
[ja] [n. a.]
  • Zusammensetzung des Finanzmittelfonds, ggf. einschließlich einer rechnerischen Überleitung zu den entsprechenden Bilanzposten, soweit der Finanzmittelfonds nicht dem Bilanzposten "Schecks, Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten" entspricht?
[ja] [n. a.]
  • Angaben zu wesentlichen zahlungsunwirksamen Investitions- und Finanzierungsvorgänge und Geschäftsvorfällen?
[ja] [n. a.]
  • Bestände des Finanzmittelfonds von quotal einbezogenen Unternehmen?
[ja] [n. a.]
  • Bestände, die Verfügungsbeschränkungen unterliegen?
[ja] [n. a.] Sofern eine Zuordnung von Zahlungsströmen zu den Tätigkeitsbereichen vorgenommen wurde, für die es keine Zuordnungsregel im Standard gibt, ist dies angegeben und erläutert, wenn der Zahlungsstrom wesentlich ist (DRS 21, Rz. 41)? (Hinweis: Es handelt sich um eine Soll-Vorschrift; Ausweiswahlrecht in Anhang oder Kapitalflussrechnung.) Kapitalflussrechnung/Cashflow Statement, Rz. 81 ff.
[ja] [n. a.] Falls bei der Darstellung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit nach der indirekten Methode nicht vom Periodenergebnis ausgegangen wurde, ist die Ausgangsgröße auf das Periodenergebnis übergeleitet (DRS 21, Rz. 52)? (Hinweis: Es handelt sich um eine Soll-Vorschrift; Ausweiswahlrecht in Anhang oder Kapitalflussrechnung.) Kapitalflussrechnung/Cashflow Statement, Rz. 81 ff.
[ja] [n. a.] Sind die Konkretisierungen für Zuwendungen und Zuschüssen, Cash-Pooling sowie Veränderung des Konsolidierungskreises des DRS 21 durch DRÄS 13 mit Wirkung schon für das Geschäftsjahr 2023 berücksichtigt worden? Kapitalflussrechnung/Cashflow Statement, Rz. 1 ff.
[ja] [n. a.] Haben Wertpapierinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie Pensionsfonds neu auch die branchenspezifische Anlage 2 für Banken und Versicherungen des DRS 21 beachtet? Kapitalflussrechnung/Cashflow Statement, Rz. 1 ff.

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