Rz. 69

Die monetären Größenkriterien in § 293 HGB sollen nach dem Willen der EU mit Wirkung bereits rückwirkend zum Geschäftsjahr 2023 um jeweils 20 % erhöht werden, um die Inflationseffekte der letzten 10 Jahre auszugleichen. Die Werte im PublG bleiben dagegen mit hoher Wahrscheinlichkeit unverändert. Eine Umsetzung ins HGB steht noch aus (s. Rz. 27).

Abb. 5: Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses (monetäre Schwellenwerte in § 293 HGB gem. HGB zum 31.12.2023 – eine Erhöhung um jeweils 20 % ist angekündigt und dürfte im Jahr 2024 rückwirkend auch für das Geschäftsjahr 2023 beschlossen werden)

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