Rz. 55

 
[ja] [n. a.] Wurde an zusätzliche Darstellungen gedacht? Z. B.:

Bilanzpolitik im HGB-Jahresabschluss, Rz. 1 ff.

Integrierte Berichterstattung, Rz. 1 ff.

Kapitalflussrechnung/Cashflow Statement, Rz. 1 ff.

Nichtfinanzielle Erklärung, Rz. 1 ff.
[ja] [n. a.]
  • Substanzerhaltungsrechnung?
[ja] [n. a.]
  • Wertschöpfungsrechnung bzw. Sozialbilanz?
[ja] [n. a.]
  • Umweltbilanz bzw. Nachhaltigkeitsberichte, soweit nicht im Rahmen der Angabe zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren nötig? (Hinweis: Kapitalmarktorientierte Unternehmen haben seit dem Geschäftsjahr 2017 eine nichtfinanzielle Erklärung als Teil des Lageberichts nach § 289b Abs. 1 HGB oder einen nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB abzugeben (Umsetzung der CSR-Richtlinie) – die EU hat eine Ausweitung auf alle großen Kapitalgesellschaften ab dem Geschäftsjahr 2025 sowie auch schon für die aktuell verpflichteten Unternehmen ab 2024 vorgeschrieben, eine deutlich engere Vorgabe bezüglich des Inhalts gemacht und die Integration in den Lagebericht und die schrittweise Einführung einer Prüfungspflicht (zunächst mit begrenzter Sicherheit) vorgeschrieben – noch steht die gesetzliche Umsetzung im HGB aus.)
[ja] [n. a.]
  • Betriebliche Kennzahlen im Zeit- oder Branchenvergleich, soweit nicht im Rahmen der Darstellung der wirtschaftlichen Lage nötig?
[ja] [n. a.]
  • Kapitalflussrechnung bzw. Bewegungsbilanz, soweit nicht im Rahmen der Finanzlagedarstellung nötig?

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