11.1 Allgemeine Fragen

 

Rz. 46

 
[ja] [n. a.] Wollen kleine Unternehmen einen Lagebericht freiwillig erstellen? (Hinweis: Die monetären Schwellenwerte für die Größenklassen sollen rückwirkend zum Geschäftsjahr 2023 erhöht werden (s. Rz 27), daher ist ggf. gar kein Lagebericht mehr notwendig) Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 1 ff.
[ja] [n. a.] Soll der Lagebericht Teil eines Integrated Reportings sein oder um einen Nachhaltigkeitsbericht erweitert werden? Wollen nicht von der CSR-Richtlinie verpflichtete Unternehmen freiwillig im Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung oder einen nichtfinanziellen Bericht nach § 289b HGB abgeben? (Hinweis: Nach Verabschiedung der Nachhaltigkeitsberichterstattungrichtlinie – RL (EU) 2022/2464 – werden die bereits jetzt verpflichteten Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 und alle großen Kapitalgesellschaften ab dem Geschäftsjahr 2025 pflichtgemäß einen nach europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungstandards erstellten Nachhaltigkeitsbericht in den Lagebericht integrieren müssen.) Integrierte Berichterstattung (Integrated Reporting), Rz. 1 ff. 90 / Rz. 1 ff.Nichtfinanzielle Erklärung, Rz. 1 ff..
[ja] [n. a.] Ist der Lagebericht als solcher gekennzeichnet und ggf. von den übrigen Teilen eines gedruckten Geschäftsberichts klar abgegrenzt? Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 8
[ja] [n. a.] Wurde im Lagebericht der Grundsatz der Informationsabstufung nach Art und Größe des Unternehmens beachtet? Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 11
[ja] [n. a.] Wurde der Grundsatz der Vermittlung der Sicht der Unternehmensleitung berücksichtigt? Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 12a
[ja] [n. a.] Ist der Lagebericht übersichtlich und verständlich abgefasst? Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 8
[ja] [n. a.] Sind die Darstellungsgrundsätze (§ 265 HGB), insbesondere der Grundsatz der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB), beachtet worden? (Hinweis: Eine Pflicht zur Angabe von Vorjahresangaben besteht weiterhin nicht, wenngleich dies empfehlenswert wäre.) Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 9
[ja] [n. a.]

Werden in der obligatorischen Berichterstattung zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Gesellschaft alle Vorgänge angesprochen, die für eine zutreffende wirtschaftliche Gesamtbeurteilung des Unternehmens notwendig und wesentlich sind?

(Der Berichtersteller sollte sich hier noch einmal kurz mit den wesentlichen Geschäftsvorfällen und Entwicklungen der einzelnen betrieblichen Bereiche befassen: Beschaffung, Produktion, Absatz, Investitionen, Finanzierung, Personal, einzelne Sparten.)
Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 18 ff.

11.2 Bereich Rahmenbedingungen und Darstellung des Geschäftsmodells (Einleitungsteil)

 

Rz. 47

 
[ja] [n. a.] Liegen Angaben zu den volkswirtschaftlichen Daten vor, die für die Entwicklung des Unternehmens wesentlich sind? Z. B.: Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 18 ff.
[ja] [n. a.]
  • Konjunkturelle Entwicklungen und konjunkturpolitische Ereignisse (z. B. Krieg in der Ukraine, Energiepreisanstieg, Steuer- und Zinspolitik)
[ja] [n. a.]
  • Wirtschaftspolitische Ereignisse
[ja] [n. a.]
  • Mögliche Risiken aufgrund von Währungskursentwicklungen
[ja] [n. a.] Liegen branchentypische Informationen vor? Z. B.: Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 18 ff.
[ja] [n. a.]
  • Allgemeine Angaben zur Branchenkonjunktur (Preise, Rentabilitäten, Umsätze)
[ja] [n. a.]
  • Markt- und Wettbewerbsverhältnisse (= Struktur) und ggf. bezüglich Engpässe bei der Beschaffung
[ja] [n. a.]
  • Wettbewerbssituation innerhalb der Branche
[ja] [n. a.] Wurden Angaben zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Strukturen gemacht? Z. B.: Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 18 ff.
[ja] [n. a.]
  • Grundlegende Änderungen, bezogen auf den Gesellschaftsvertrag (z. B. Änderung der Rechtsform)
[ja] [n. a.]
  • Strukturelle Veränderungen des Unternehmens (z. B. durch Ausgliederungen)
[ja] [n. a.]
  • Veränderungen im Bereich der Anteilseigner
[ja] [n. a.]

Wurde das Geschäftsmodell dargestellt und dabei insbesondere – soweit für das Verständnis notwendig – eingegangen auf

  • Geschäftszweck,
  • organisatorische Struktur des Konzerns (z. B. Segmente, Standorte),
  • notwendige Einsatzfaktoren für die Durchführung der Geschäftstätigkeit (z. B. Personal, Material, Fremdleistungen, immaterielle Werte),
  • Geschäftsprozesse (z. B. Beschaffung, Produktion, Vertrieb),
  • Produkte und Dienstleistungen,
  • Beschaffungs- und Absatzmärkte,
  • externe Einflussfaktoren für das Geschäft (z. B. rechtliche, politische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Rahmenbedingungen)?
Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 18a ff.

11.3 Bereich Geschäftsergebnis

 

Rz. 48

 
[ja] [n. a.] Wurden Angaben zum bilanziellen Ergebnis des Geschäftsjahres sowie ggf. des Einflusses der aktuellen Krisen darauf gemacht? Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 20 ff.
[ja] [n. a.] Liegen Angaben zu den einzelnen Ergebniskomponenten (Betriebs-, Finanz- und Steuerergebnis, ggf. a. o. Ergebnis) v...

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