Verfahrensgang
FG München (Urteil vom 14.03.2002; Aktenzeichen 5 K 1394/99) |
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Unterschriften
Hassemer, Osterloh, Mellinghoff
Fundstellen
Dokument-Index HI1494559 |
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