Entscheidungsstichwort (Thema)

Begründung der Verfassungsbeschwerde

 

Leitsatz (redaktionell)

Für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist auch erforderlich, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert dargelegt wird, worin der Beschwerdeführer im einzelnen die Grundrechtsverletzungen erblickt.

 

Normenkette

BVerfGG § 92

 

Verfahrensgang

BFH (Urteil vom 01.10.1969; Aktenzeichen I R 102/66; BFHE, 96, 569)

 

Gründe

Nach § 92 BVerfGG sind in der Begründung der Beschwerde u. a. die Handlung oder Unterlassung des Organs oder der Behörde, durch die der Beschwerdeführer sich verletzt fühlt, zu bezeichnen. Dabei genügt die bloße Benennung des angegriffenen Hoheitsaktes nach Datum und Aktenzeichen nicht. Nach der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 9, 109 [114]) ist vielmehr erforderlich, daß der Beschwerdeführer innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert darlegt, worin im einzelnen die Grundrechtsverletzung erblickt wird (vgl. Leibholz-Rupprecht, BVerfGG § 92 Rdnr. 3). Daran fehlt es im vorliegenden Fall.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1695255

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge