Entscheidungsstichwort (Thema)

Verluste aus VuV als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte

 

Leitsatz (redaktionell)

Daß außer den nach § 40 Abs. 1 Ziff.6 i. V. mit § 26b LStDV zu berücksichtigenden Verlusten aus Vermietung und Verpachtung aufgrund der §§ 7b, 54 EStG keine anderen Verluste aus dieser Einkunftsart durch einen Eintrag auf der Lohnsteuer-Karte zu berücksichtigen sind, ist verfassungskonform.

 

Normenkette

EStG § 40 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2, § 7b; LStDV § 26 Abs. 17, § 26b; GG Art. 3 Abs. 1

 

Verfahrensgang

BFH (Beschluss vom 19.06.1974; Aktenzeichen VI B 22/74)

 

Gründe

Der Beschwerdeführer erleidet durch die Ablehnung, einen Freibetrag für voraussichtliche Verluste bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auf der Lohnsteuerkarte einzutragen, einen Zinsverlust. Diese Benachteiligung ist durch die Besonderheiten des Lohnsteuerabzugsverfahrens hinreichend gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 23, 1[7], 33, 90 [103 f.], 33, 106 [113]). Der Gesetzgeber ist nicht gehalten, die Vergünstigung des § 40 Abs. 1 Nr. 6 EStG auf Verluste aus Vermietung und Verpachtung schlechthin auszudehnen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1675251

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge