Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung von Kaufeigenheimen

 

Leitsatz (redaktionell)

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß die Errichtung von einer Mehrzahl von Eigenheimen zwecks Veräußerung, steuerlich als gewerbliche Tätigkeit behandelt wird.

 

Normenkette

GewStG § 2 Abs. 1; GewStDV 1955 §§ 1, 9; EStG §§ 7b, 15; FGO § 115 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1

 

Verfahrensgang

BFH (Beschluss vom 04.02.1969; Aktenzeichen IV B 63/68)

 

Gründe

Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Urteile VI 199/65 vom 7. April 1967 und IV R 214/66 vom 13. Juli 1967, BStBl. III 1967, 467 und 690), wonach die Errichtung von 59 Eigenheimen zum Zwecke der späteren Veräußerung an Kaufanwärter nach kurzer Zwischenbewirtschaftung und bei alleiniger Inanspruchnahme der erhöhten Abscheibungen nach § 7b EStG eine gewerbliche Tätigkeit darstelle, beruht auf einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Auslegung des einfachen Rechts (§ 2 Abs. 1 GewStG; § 1 GewStDV) und Abgrenzung gegenüber der reinen Vermögensverwaltung (§ 9 GewStDV).

Aus Art. 103 Abs. 1 GG kann nicht die Verpflichtung des Bundesfinanzhofs hergeleitet werden, sich mit den im Schrifttum gegen seine Rechtsprechung erhobenen Einwendungen eingehend auseinanderzusetzen oder durch Zulassung der Revision den Weg zu einer solchen Erörterung zu eröffnen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1740413

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge