Dieser Fall ist auch im Hinblick auf das oft in Unternehmen praktizierte BYOD (Bring your own Device bzw. Arbeit mit Privatgeräten) zu beachten. Dabei kann es leicht passieren, dass personenbezogene Daten von Kunden in den Privatbereich der von den Angestellten benutzten Geräten oder dass unbefugte Dritte auf diese zugreifen können. Der Arbeitgeber hat kaum Kontrollmöglichkeiten.

Da es unkompliziert geht, werden E-Mails gerne auch mal an mehrere Empfänger gleichzeitig versendet. Die Empfänger-Adressen werden dabei häufig in das "An"-Feld oder das "CC"-Feld (in Kopie) eingetragen. Das ist nach dem Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht ein strafbarer Fehler, weil alle Empfänger erkennen können, an wen die E-Post sonst noch geschickt wurde.

Bei E-Mail-Adressen handelt es sich in der Regel um personenbezogene Daten, es gibt nur wenige Ausnahmen. Dies gilt im Übrigen unabhängig davon, ob es sich um private oder um geschäftliche E-Mail-Adressen handelt. Die Verarbeitung und Nutzung solcher personenbezogener Daten ist aber gesetzlich nur mit einer Rechtsgrundlage oder mit Einwilligung der Betroffenen zulässig.

Richtig ist, die E-Mail-Adressen in das "BCC"-Feld (Blind Carbon Copy) einzutragen. Dann sind bei der Versendung der Nachricht die Adressen der Empfänger verborgen.

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