1Schutzwürdige Interessen der betroffenen Person dürfen durch die Verarbeitung[1] [Bis 25.11.2019: Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung] personenbezogener Daten nicht beeinträchtigt werden. 2Schutzwürdige Interessen werden insbesondere beeinträchtigt, wenn die Verarbeitung[2] [Bis 25.11.2019: Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung], gemessen an ihrer Eignung und ihrer Erforderlichkeit zu dem vorgesehenen Zweck, die betroffene Person unverhältnismäßig belastet. 3Die Prüfung, ob schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt werden, entfällt, falls die Verarbeitung[3] [Bis 25.11.2019: Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung] durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist.
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