Ein Testament kann in ordentlicher Form errichtet werden

 

1.

zur Niederschrift eines Notars,

 

2.

durch eine vom Erblasser nach § 2247 abgegebene Erklärung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge