Rz. 85

Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Diese Hauptbestandteile des Steueraufwands lassen sich hinsichtlich der Art nach in die tatsächlichen und die latenten Ertragsteuern (aus temporären Differenzen oder Verlustvorträgen) untergliedern.

 
  tatsächliche Ertragsteuern latente Ertragsteuern
temporäre Diff. Verlustvorträge
periodenbezogen × × ×
periodenfremd × × ×
laufendes Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen × × ×
Ergebnis aus der Bewertung nach IFRS 5.15 und der Veräußerung von dem aufgegebenen Geschäftsbereich zugeordneten Vermögenswerten und Schulden × × ×
Ergebnis aus der Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (bei prospektiver Anpassung) × × ×
Ergebnis aus der Korrektur wesentlicher Fehler (bei prospektiver Korrektur) × × ×

Tab. 9: Zugehörigkeit bzw. Zuordenbarkeit des Ertragsteueraufwands- bzw. -ertrags zu bestimmten Sachverhalten

 

Rz. 85a

Darüber hinaus ist gemäß IAS 1.90 auch für jede einzelne – innerhalb des sonstigen Gesamtergebnisses – erfasste Ergebniskomponente (einschließlich Umklassifizierungen) die darauf entfallende Steuerbelastung anzugeben. Im Einzelnen sind für die Erträge und Aufwendungen der sonstigen Gesamtergebnisrechnung folgende Ertragsteuern offenzulegen:[1]

  • Steuereffekt auf die in der Berichtsperiode aufgetretenen Zeitwertänderungen aus den erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten
  • Steuereffekt auf die (im Periodenergebnis der Berichtsperiode) reklassifizierten Bewertungsergebnisse aus den erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten
  • Steuereffekt auf die in der Berichtsperiode ausgebuchten Bewertungsergebnisse aus den erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten bei Umklassifizierung in die Kategorie der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
  • Steuereffekt auf Zeitwertanpassungen aus den nicht zu Handelszwecken gehaltenen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapitalinstrumenten
  • Steuereffekt auf durch das eigene Kreditrisiko induzierte Zeitwertschwankungen von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten bei Ausübung der Fair-Value-Option
  • Steuereffekt auf die in der Berichtsperiode entstehenden Bewertungsergebnisse aus Cashflow-Hedges (effektiver Teil)
  • Steuereffekt auf die (in das Periodenergebnis der Berichtsperiode) reklassifizierten Bewertungsergebnisse aus Cashflow-Hedges (effektiver Teil)
  • Steuereffekt auf die Zeitwertänderungen von aus dem Sicherungsinstrument abgespaltenen Komponenten zur Verbesserung der Effektivität des Sicherungszusammenhangs (IFRS 9. Kap. 6.5.15 und 6.5.16)
  • Steuereffekt auf die (im Periodenergebnis der Berichtsperiode) reklassifizierten Bewertungsergebnisse aus den Zeitwertänderungen von aus dem Sicherungsinstrument abgespaltenen Komponenten zur Verbesserung der Effektivität des Sicherungszusammenhangs (IFRS 9. Kap. 6.5.15 und 6.5.16)
  • Steuereffekt auf die in der Berichtsperiode entstehenden Gewinne/Verluste aus der Neubewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
  • Steuereffekt auf die Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld (bzw. des Netto-Vermögenswerts) aus leistungsorientierten Pensionsplänen
  • Steuereffekt auf das sonstige Gesamtergebnis der at equity bewerteten Beteiligungen (getrennt nach Komponenten des sonstigen Gesamtergebnisses aus nie zu reklassifizierenden Posten und des sonstigen Gesamtergebnisses aus – bei Eintritt bestimmter Bedingungen – zu reklassifizierenden Posten).[2]
 

Rz. 86

Da für die einzelnen Kategorien der latenten Steueraufwendungen und -erträge noch die Ergebniseffekte nach Ursachen offenzulegen sind,[3] resultiert für die innerhalb der Tab. 9 dargestellten aktiven und passiven latenten Ertragsteuern eine Zerlegung in die Ergebniseffekte.

 

Aktive latente Steuern

(einschließlich Verlustvorträge)
Passive latente Steuern
Veränderung der aktiven/passiven latenten Steuern aufgrund der Entstehung/Auflösung temporärer Differenzen sowie Verlustvorträge (IAS 12.80 c)
Veränderung der aktiven/passiven latenten Steuern aufgrund der Änderung von Steuersätzen und Steuervorschriften (IAS 12.80 d)
Wertminderung (IAS 12.80 g)  
Wertaufholung (IAS 12.80 g)  
Nutzung bislang nicht angesetzter aktiver latenter Steuern (IAS 12.80 e) und f)  

Tab. 10: Ergebniseffekte nach Ursachen

 

Rz. 87

Die aufgezeigten Elemente der tatsächlichen und der latenten Ertragsteuern sind Aufgliederungen des extern auszuweisenden Ertragsteueraufwands bzw. -ertrags, sodass sich zur Generierung dieser Informationen eine kontenmäßige Abbildung dieser Bestandteile anbietet.

 

Rz. 88

Gemäß IAS 12.81 g) (ii) ist für sämtliche Arten (bilanzieller) temporärer Differenzen[4] der Betrag der in der GuV-Rechnung erfassten latenten Steueraufwendungen bzw. -erträge offenzulegen, so...

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