Rz. 1
Unter dem Begriff Buchführung versteht man die in Zahlenwerten vorgenommene planmäßige, lückenlose, zeitlich und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge aufgrund von Belegen. Sie ist das zahlenmäßige Spiegelbild eines Unternehmens.
Rz. 2
Je nach Zweckbestimmung und Grundlage des Rechenwerkes haben sich verschiedene Buchführungsarten herausgebildet: z. B. Finanz- und Betriebsbuchführung (Rz. 3 ff.), Haupt- und Nebenbuchführung, Zentral- und Filialbuchführung, Debitoren- und Kreditorenbuchführung oder auch Anlagenbuchführung.
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