Grundsätzlich können 2 unterschiedliche Fehler bei der Bonitätsprüfung auftreten: Entweder wird das Geschäft mit dem Kunden getätigt, der dann allerdings Zahlungsprobleme bekommt (Fehler 1. Art), oder man lehnt ein Geschäft ab, obwohl der Kunde keine Zahlungsprobleme bekommen hätte (Fehler 2. Art).

Mit dem Einsatz der Verfahren zur Bonitätsprüfung wird die Gefahr des unvorhergesehenen Zahlungsausfalls verringert. Bei unsicheren Erwartungen verlangen Kreditgeber Sicherheiten und erheben Risikokosten in Form eines höheren Zinssatzes. Darüber hinaus berücksichtigen Kreditinstitute die hohe Eigenkapitalunterlegung im Kreditpreis. Je besser also die Bonität eines Unternehmens ist, desto günstiger sind die benötigten Finanzmittel und umgekehrt.

Unternehmen, die Lieferungen und Leistungen erbringen, können sich vor Verlusten nur absichern, indem sie z. B. Eigentumsvorbehalte vereinbaren oder Anzahlungen, Vorauskasse oder Barzahlung bei Übergabe verlangen. Besonders im Exportgeschäft, in dem zusätzlich Währungsrisiken auftreten, sind außerdem Bürgschaften und Garantien üblich. Trotzdem können Zahlungsausfälle und auch schon Zahlungsverzögerungen von Kunden für Klein- und Mittelbetriebe existenzbedrohend sein, schließlich haben sie Vorleistungen erbracht. Deswegen ist eine sorgfältige Bonitätsprüfung hier besonders wichtig.

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