Im Unterschied zum Skonto wird der Bonus rückwirkend gewährt. Üblich ist eine halbjährliche oder jährliche Gewährung.

Boni mindern die Anschaffungskosten der betreffenden Waren. Außerdem stellen Boni eine Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage dar. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass der Lieferant einen Beleg erteilt, aus dem ersichtlich ist, wie sich die Änderung der Entgelte verteilt.

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