Ist die Manövriermasse bekannt und sind die Daten des Planungszeitraums in etwa ersichtlich, muss sich der Unternehmer rechtzeitig vor dem Abschlussstichtag im Hinblick auf Sachverhaltsgestaltungen darüber klar werden, welche der möglichen steuerbilanzpolitischen Mittel ergriffen werden sollen. In der Betriebswirtschaft sind hierzu Strategien entwickelt worden, die von einer Fortführung des geltenden Steuerrechts, insbesondere der Steuersätze, ausgehen.

Sollte eine Änderung des Steuerrechts anstehen, können andere Überlegungen greifen. So dürfte es im Fall einer sich abzeichnenden steuererhöhenden Gesetzesänderung ratsam sein, gewinnmindernde Maßnahmen in Reserve zu halten. Im umgekehrten Fall, also wenn Steuersenkungen zu erwarten sind, sollten die möglichen Maßnahmen sofort ergriffen werden, um noch zur Zeit der höheren Steuersätze Steuern zu sparen.

4.1 Steueraufwandminimierung

Mit der Steueraufwandminimierung wird angestrebt, die gesamte Manövriermasse sogleich auszuschöpfen. Sie lohnt sich, wenn Steuersätze hoch sind und eine – kontinuierliche – Senkung feststeht oder geplant ist, weniger bei konstant bleibenden Steuersätzen oder steuerlichen Investitionsanreizen.

Der Steueraufwandminimierung wird regelmäßig entgegengehalten, sie berücksichtige nicht ausreichend die Einkommensteuerprogression. Es müssten steuerbilanzpolitische Mittel in Reserve gehalten werden, weil es sonst – insbesondere bei steigenden Erträgen – zu einer "Selbstbesteuerung" komme. Am meisten steuersparend wirke ein gleichmäßig auf die Perioden verteilter Gewinn.

4.2 Gewinn-Nivellierung

Im Gegensatz dazu berücksichtigt eine Gewinn-Nivellierung nach dem Gesetz der Normallinie nicht ausreichend, dass bei der GewSt Proportionalsteuersätze gelten und selbst der ESt-Satz nach Erreichen des Spitzensteuersatzes zu einem Proportionaltarif wird. Es werden unter Umständen beträchtliche Gewinnverlagerungen in Kauf genommen und infolgedessen "zinslose Steuerkredite" verschmäht. Der Steuersatz für die KSt beträgt 15 %[1]; eine Nivellierung spielt hier keine Rolle.

4.3 Steuerbarwertminimierung und Nettokapitalwertmaximierung

Die Steuerbarwertminimierung bemüht sich, die Stundungseffekte zu berücksichtigen. Die Nettokapitalwertmaximierung geht davon aus, dass dem Unternehmer an maximalen Nettoergebnissen, also nach Abzug von Steuern, über die Perioden gelegen sei. Beide Strategien sind mit umfangreichen Rechenoperationen verbunden.

Für die Praxis eines mittelständischen Betriebs, der kein detailliert errechnetes Planungsprogramm benötigt, folgt hieraus: Die Steueraufwandminimierung dürfte im Regelfall nach wie vor die beste Strategie sein. Nur wenn Erträge im ESt-Progressionsbereich anfallen und mit ihrer Steigerung in der Zukunft zu rechnen ist, ist es angebracht, einen Teil der steuerbilanzpolitischen Mittel in Reserve zu halten.

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