Bei der Planung muss, sofern nicht von einer baldigen Liquidation des Unternehmens ausgegangen werden kann, eine unendliche Lebensdauer des Unternehmens unterstellt werden. Das schließt die Fortführung nach dem Tod des Unternehmers durch einen Nachfolger mit ein.

Innerhalb eines Planungszeitraums, der sinnvollerweise 10 Jahre nicht übersteigen sollte, sind kurz-, mittel- und langfristig wirksame Maßnahmen zu unterscheiden:

  • Kurzfristig wirksam werden Maßnahmen vor allem im Bereich des Vorratsvermögens, weil Vorräte alsbald umgeschlagen und mit der Veräußerung etwa zuvor gelegte stille Reserven wieder aufgelöst werden.
  • Mittelfristig wirken Maßnahmen vor allem im Bereich des beweglichen Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von 4 bis 5 Jahren.
  • Langfristig sind Maßnahmen im Immobilienbereich.

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