Rz. 55

Bei der Gewinnverwendungspolitik steht die Art der Verwendung eines gegebenen – selbstverständlich durch andere Instrumente der Bilanzpolitik – entstandenen Gewinns im Vordergrund. Hier geht es konkret um die Frage, ob ein Gewinn

  • ausgeschüttet,
  • thesauriert oder
  • zum Rückkauf eigener Aktien genutzt werden soll.

Im Schrifttum dominieren zumeist nur die beiden erstgenannten Alternativen. Dies ist erklärlich, da aufgrund des steuerlichen Anrechnungsverfahrens in der Vergangenheit die Entscheidung zwischen Ausschüttung und Thesaurierung seinerzeit unmittelbare steuerliche Konsequenzen hatte.[1]

Die Entscheidung zwischen Ausschüttung und Thesaurierung beeinflusst damit insbesondere die Liquiditätssituation und das Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital.[2]

 

Rz. 56

Durch die erweiterten Möglichkeiten des Erwerbs eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG) gewinnt der Aktienrückkauf als bilanzpolitisches Mittel eine deutlich größere Relevanz. Die bilanzpolitische Wirkung eines Aktienrückkaufs kann weitgehend mit einer Ausschüttung verglichen werden, da Finanzmittel aus dem Unternehmen an die Aktionäre abfließen. Im Unterschied dazu erlangt das Unternehmen eigene Aktien, die jedoch in den Folgeperioden nicht dividendenberechtigt sind. Hierdurch ergibt sich insbesondere im Zusammenhang mit der Dividendenpolitik eine größere Flexibilität des Aktienrückkaufs. So gelingt es beispielsweise auch bei langfristig in etwa gleich bleibenden Unternehmensgewinnen, eine Politik der nachhaltigen Dividendensteigerung zu betreiben, indem planmäßig ein bestimmter Anteil des Gewinns für Aktienrückkäufe und ein bestimmter Anteil für Dividendenzahlungen verwendet wird (vgl. auch Rz. 6). Durch sukzessives Senken der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien infolge des Aktienrückkaufs gelingt es auch bei einer konstant bleibenden Dividendensumme, die Dividende je Aktie dauerhaft und planmäßig zu steigern.

Darüber hinaus lässt sich aufgrund der zwingenden Kürzung der zurückgekauften Aktien vom Eigenkapital[3] die Eigenkapitalrentabilität – und in eingeschränktem Umfang auch die Gesamtkapitalrentabilität – steigern.

[1] Vgl. z. B. Heinhold, WiSt 1984, S. 453.
[2] Vgl. Scheffler, in Küpper/Wagenhofer, Handwörterbuch Unternehmensrechnung und Controlling, 4. Aufl. 2002, Bilanzplanung und Bilanzpolitik, S. 191.

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