Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich für die Bilanz folgendes Mindestgliederungsschema:

 
Aktiva Bilanz Passiva
A Anlagevermögen A Eigenkapital
  I Immaterielle Anlagen B Rückstellungen
  II Materielle Anlagen C Verbindlichkeiten
    1. Nicht abnutzbare D Rechnungsabgrenzungs­posten
    2. Abnutzbare    
      a) bewegliche    
      b) unbewegliche    
    3. Anlagen im Bau    
  III Finanzanlagen    
B Umlaufvermögen    
  I Vorräte    
    1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe    
    2. Unfertige Erzeugnisse    
    3. Fertige Erzeugnisse    
    4. Waren    
  II Andere Umlaufgegenstände    
    1. Geleistete Anzahlungen    
    2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen    
    3. Sonstige Forderungen    
    4. Wertpapiere    
    5. Bankguthaben    
    6. Liquide Mittel    
C Rechnungsabgrenzungsposten    

Tab. 3: Mindestgliederung der Bilanz

Da dieses Mindestgliederungsschema aufgrund der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entwickelt worden ist und diese nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG auch für die Steuerbilanz gelten, ist diese Gliederung auch in der Steuerbilanz zu beachten.

Für Kapitalgesellschaften und die ihnen gleichgestellten Personengesellschaften ist die Bilanzgliederung besonders geregelt.[1] Auch diese Regelung entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge