Jedes Lager beinhaltet auch Vorräte, die nicht mehr ihrem eigentlichen Zweck dienen können. Im Nahrungsmittelbereich kann das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen sein, im Textilbereich kann eine modische Überlagerung festgestellt werden.

  • Die Entscheidung im Laufe des Jahres umfasst die Entsorgung nicht mehr gängiger Vorräte noch vor dem Bilanzstichtag. Damit tauchen die Bestände gar nicht erst in den Vorräten auf.
  • Alternativ dazu müssen am Jahresende für diese Vorräte Wertberichtigungen errechnet, verbucht und vor allem begründet werden. Gleichzeitig müssen Rückstellungen für Entsorgungskosten gebildet werden.

Wer Lagerbestände, die nicht mehr benötigt werden, sofort aus seinem Lager entfernt, spart nicht nur Lagerkosten. Er erspart der Buchhaltung im Jahresabschluss auch erheblichen Aufwand.

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