Gleichgültig, ob es sich um Rohstoffe, Materialien oder Fertigwaren handelt, die Vorräte bilden in vielen Bilanzen eine wichtige Position. Diese Position des Umlaufvermögens bietet daher auch Möglichkeiten, die Bilanz zu beeinflussen. Die Bewertung ist nicht alles.

2.1 Wertberichtigung vermeiden

Jedes Lager beinhaltet auch Vorräte, die nicht mehr ihrem eigentlichen Zweck dienen können. Im Nahrungsmittelbereich kann das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen sein, im Textilbereich kann eine modische Überlagerung festgestellt werden.

  • Die Entscheidung im Laufe des Jahres umfasst die Entsorgung nicht mehr gängiger Vorräte noch vor dem Bilanzstichtag. Damit tauchen die Bestände gar nicht erst in den Vorräten auf.
  • Alternativ dazu müssen am Jahresende für diese Vorräte Wertberichtigungen errechnet, verbucht und vor allem begründet werden. Gleichzeitig müssen Rückstellungen für Entsorgungskosten gebildet werden.

Wer Lagerbestände, die nicht mehr benötigt werden, sofort aus seinem Lager entfernt, spart nicht nur Lagerkosten. Er erspart der Buchhaltung im Jahresabschluss auch erheblichen Aufwand.

2.2 Bestandsbewertung nutzen

Die gelagerten Waren und Rohstoffe müssen mit einem Preis verbunden werden, damit eine Bewertung stattfinden kann. Das sind für selbst hergestellte Teile die Herstellungskosten, für andere die Beschaffungskosten. Die Berechnung bietet trotz aller gesetzlicher Vorschriften Einflussmöglichkeiten, die bereits im Jahresablauf vorbereitet werden können.

  • Die Bewertung mit Herstellungskosten bietet gesetzlich nur wenig Spielraum. Wer diesen nutzen will, muss die Auswirkungen der einzelnen Parameter kennen. Wer rechtzeitig vor dem Bilanzstichtag die Herstellungskosten ermittelt, kann in Ruhe alle Optionen prüfen.
  • Die Bewertungspreise müssen noch dem Niederstwerttest unterzogen werden. Dieser ist auch abhängig von bereits abgeschlossenen Lieferverträgen für die Zukunft. Möchten Sie eine Abwertung vermeiden, obwohl die künftigen Verträge niedrigere Preise ausweisen, schließen Sie diese Verträge nicht im laufenden Jahr ab. Warten Sie, soweit möglich, bis der Bilanzstichtag vorbei ist. Verträge mit höheren Preisen sollten noch im laufenden Jahr abgeschlossen werden, da Preiserhöhungen in der Bewertung nicht berücksichtigt werden dürfen.
  • Einen wesentlichen Einfluss auf die Bestandshöhe kann der Einkauf nehmen. Sollen möglichst niedrige Bestände in der Bilanz ausgewiesen werden, dann können nicht sofort benötigte Lieferungen auf den Monat nach dem Bilanzstichtag gelegt werden. Wird ein möglichst hoher Bestand benötigt, z. B. als Sicherheit für einen Bankkredit, dann erfolgt die Lieferung noch vor dem Bilanzstichtag. Das hat Einfluss auf Kennzahlen wie Bilanzsumme, Working Capital und Verschuldungsgrad.

Die Entscheidung zur Bestandshöhe oder zur Nutzung von Bewertungsoptionen können nach dem Bilanzstichtag nicht mehr getroffen werden. Sie müssen frühzeitig vorbereitet sein. Lieferanten müssen entsprechend instruiert werden, die Bewertungspolitik muss angepasst werden.

 
Praxis-Tipp

Herstellungskosten aus Vormonaten verwenden

In der Regel können Sie zur Bewertung am Bilanzstichtag Berechnungen verwenden, die schon einige Wochen alt sind. Oft stehen die notwendigen Daten aus der Kostenrechnung am Jahresende noch gar nicht zur Verfügung. Darum können Sie Kosten sparen, wenn Sie Herstellungskosten aus Vormonaten verwenden. Je früher Sie einen Hinweis auf die Entwicklung der Bewertungspreise haben (höhere oder niedrigere Herstellungskosten), desto früher können Sie darauf reagieren.

2.3 Einfluss auf Forderungen nehmen

Hohe Forderungen aus Lieferung und Leistung in der Bilanz müssen nicht hingenommen werden, nur weil der Zahlungseingang vom Zahlungsverhalten der Kunden abhängt. Es gibt Regeln, die Kunden einhalten müssen. Das Verhalten der Zahler muss bereits im laufenden Jahr beeinflusst werden.

  • Durch systematisches Forderungsmanagement kann das durchschnittliche Zahlungsziel der Kunden reduziert werden.
  • Durch rechtzeitiges Mahnen und das konsequente Einfordern offener Forderungen werden die Forderungen reduziert.
  • Forderungen, die nicht mehr eingebracht werden können, müssen bereits während des Jahres ausgebucht werden.
 
Hinweis

Anspruch geht bei Ausbuchung nicht verloren

Wenn Forderungen nicht eingebracht werden können und damit ausgebucht werden, gehen sie dem Unternehmen nicht verloren. Vorhandene Titel gegen Schuldner sind nicht abhängig davon, ob die Werte noch als Forderungen ausgewiesen sind oder nicht.

Werden Forderungen bezahlt, kommt es in der Bilanz zu einem Aktivtausch, da das Geld auf dem Bankkonto landet. Dennoch geht die Höhe der Forderungen in die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage ein, da Forderungen nicht so sicher sind wie liquide Mittel.

Sonstige Forderungen stellen ein Sammelsurium vieler Positionen dar, z. B. von Steuerrückzahlungen oder Erstattungsansprüchen gegen Versicherungsunternehmen. Viele Praktiker machen die Erfahrung, dass die konsequente Beschäftigung mit diesen Positionen viel Potenzial zur Erledigung dieser Forderungen bietet. Wer also Anträge rechtzeitig stellt und Zahlungen anmahnt, ka...

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