Der Wert des Anlagevermögens hängt von der Höhe der bereits getätigten Abschreibung ab. Die Abschreibungen wiederum beginnen mit dem Zeitpunkt der Aktivierung. Dieser ist im Gesetz festgelegt. Und dennoch besteht in der Praxis durchaus die Möglichkeit, den Aktivierungszeitpunkt in bestimmten Grenzen zu beeinflussen.

  • Die Abschreibung beginnt mit der Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit des Anlageguts. Liefertermine oder eine offizielle Inbetriebnahme können, falls gewünscht vorgezogen oder um einige Tage verschoben werden. Dadurch ist es möglich, die Aktivierung und damit den Abschreibungsbeginn relativ zu einem Bilanzstichtag zu beeinflussen.
  • Große Investitionsprojekte können oft in mehrere kleine selbstständige Projekte unterteilt werden. Dann ist auch eine Aktivierung der Teilprojekte möglich. Damit kann der Abschreibungsbeginn für Teile des Anlageguts vorgezogen werden.

Für diese Möglichkeiten der Einflussnahme ist eine frühzeitige Planung und Steuerung notwendig. Wer erst am Jahresende versucht, Einfluss zu nehmen, wird scheitern.

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