Rz. 165

Die langfristigen Deckungsverhältnisse sollen Aussagen darüber liefern, wie sich die Werte zur Mittelverwendung in Form von Investitionen in Anlagevermögen und Mittelherkunft in Form von langfristiger Kapitalaufnahme entsprechen. Idealerweise sollen hierbei die Kapitalüberlassungsdauer und die Kapitalbindungsdauer übereinstimmen und somit der Grundsatz der fristenkongruenten Finanzierung erfüllt sein. Insbesondere soll das langfristige Vermögen höchstens dem langfristigen Kapital und im Umkehrschluss das kurzfristige Vermögen mindestens dem kurzfristigen Kapitalanteil entsprechen (Goldene Bilanzregel). Aus dieser Finanzierungsregel ergibt sich die Kennzahl der Eigenkapitaldeckung, die auch als Deckungsgrad A bezeichnet wird:

 
Deckungsgrad A = Eigenkapital
langfristiges Vermögen
 

Rz. 166

Die Eigenkapitaldeckung gibt an, zu welchem Anteil das langfristige Vermögen mit Eigenkapital finanziert ist. Nicht nur das Eigenkapital dient der Finanzierung von langfristigem Vermögen, sondern auch langfristige Anteile des Fremdkapitals. Folglich wird im Zähler der Kennzahl in allgemeiner Form das langfristige Kapital, zu dem sowohl das Eigen- als auch das langfristige Fremdkapital zählen, eingesetzt (diese Kennzahl wird auch als Deckungsgrad B bezeichnet):

 
Deckungsgrad B = Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital
langfristiges Vermögen
 

Rz. 167

Eine zusätzliche Erweiterungsmöglichkeit der Deckungsgrade besteht darin, das langfristige Vermögen um langfristig gebundene Teile des eigentlich kurzfristigen Vermögens (z. B. gewisser Dauerbestand an Vorräten) zu ergänzen. Diese müssen, um Fristenkongruenz zu erhalten, auch langfristig finanziert werden. Jedoch wird im Rahmen der externen Jahresabschlussanalyse die Bestimmung dieser langfristigen Bestandteile des kurzfristigen Vermögens erschwert, da hierzu im Abschluss meist keine Angaben vorhanden sind.

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