Rz. 124

Der Cash Value Added (CVA) ist die Residualgewinngröße gem. dem von Lewis entwickelten "Cash Flow Return on Investment"-Konzept.[1] Als einperiodische, vergangenheitsorientierte Absolutgröße ist er vergleichbar mit dem EVATM. Der CVA beruht nicht auf der Erfolgsrechnung (erfolgsorientierte Größe), sondern auf dem Cashflow (zahlungsstromorientierte Größe). Die Berechnung des CVA basiert auf den Komponenten Brutto-Investitionsbasis (BIB), Brutto-Cashflow (BCF), ökonomische Abschreibung (ÖkAb), WACC als Kapitalkostensatz sowie Cashflow Return on Investment (CFROI), der sich hier als Relation des BCF abzüglich ÖkAb als Erfolgsgröße und BIB als Vermögensgröße bestimmt.[2] Damit ist der CVA im Vergleich zum EVA frei von buchhalterischen Verzerrungen, wie Abschreibungen und Altersstruktur der Vermögenswerte.

Konkret kann die Berechnung des CVA auf 2 unterschiedlichen Wegen geschehen:

  • Capital-Charge-Formel: CVA = BCF – ÖkAb – BIB x WACCr

    oder

  • Value-Spread-Formel: CVA = (CFROI – WACCr) x BIB
 

Rz. 125

Der Brutto-Cashflow (BCF) repräsentiert den zeitraumbezogenen Rückfluss an finanziellen Mitteln auf die eingesetzte BIB, der zur Bedienung des Eigen- und Fremdkapitals sowie zu Investitionszwecken verfügbar ist. Er entspricht somit konzeptionell zunächst dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, der sowohl nach der direkten als auch nach der indirekten Methode ermittelt werden kann. Zumeist wird bei der indirekten Methode vom bereinigten Jahresüberschuss ausgegangen. Diese Ausgangsgröße wird anschließend um planmäßige Abschreibungen, Zinsaufwendungen, Miet- und Leasingaufwendungen, erfolgte Fifo- und Lifo-Anpassungen sowie um Inflationsgewinne bzw. -verluste auf die Nettoliquidität korrigiert.

 

Rz. 126

Die ökonomischen Abschreibungen (ÖkAb) ergeben sich aus jenem konstanten Betrag, der jährlich zurückgelegt werden muss, damit die Reinvestition in eine neue Anlage nach der erwarteten Nutzungsdauer möglich ist.

 

Rz. 127

Die Brutto-Investitionsbasis (BIB) umfasst das in das Gesamtunternehmen investierte Kapital. Für die Ableitung der BIB sind Modifikationen bei der Bewertung der Vermögenswerte erforderlich.[3] Zur Ermittlung der historischen Anschaffungskosten des zu verzinsenden Investments werden zunächst die ausgewiesenen Buchwerte der abnutzbaren Sachanlagen um die kumulierten Abschreibungen korrigiert. Damit eine geldwertmäßige Konvergenz zwischen in der Vergangenheit getätigten Investitionen und heutigem Cashflow geschaffen wird, erfolgt unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer über den Zeitraum der durchschnittlichen Nutzung, die sich unter der Prämisse linearer Abschreibungen als Quotient aus historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten und jährlichen Abschreibungen ergibt, eine Inflationsanpassung. Des Weiteren werden Miet- und Leasingaufwendungen mit ihrem Barwert aktiviert. Schließlich werden die explizit nichtzinstragenden Fremdkapitalien abgezogen, zu denen z. B. auch die Rückstellungen gezählt werden, da diese laut Theorie keine Kapitalkosten verursachen.

 

Rz. 128

Letztlich ergeben diese wertorientierten Kennzahlen, die noch in vielen anderen Ausprägungen in der Praxis existieren, nur abweichende Darstellungen des Jahresabschlusses, wobei die vorgenommenen Bereinigungen nicht immer extern nachvollzogen werden können. Da diese Kennzahlen nicht standardisiert sind, ist daher ein großer Wildwuchs zu beobachten, der eine kritische Analyse auch der verwendeten Prämissen unbedingt erforderlich macht!

[1] Vgl. Lewis/Stelter/Casata Steigerung des Unternehmenswertes – Total Value Management, 1995.
[2] Vgl. Gebhardt/Mansch, ZfbF-Sonderheft 2005, S. 30 f.
[3] Vgl. Lachnit/Müller, Bilanzanalyse, 2. Aufl. 2017, S. 241 ff.

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