Die Ermittlung der Kapitaldienstgrenze ist besonders wichtig, da sie anzeigt, ob ein Unternehmen fähig ist, seinen Verpflichtungen aus langfristigen Darlehen sowie den daraus entstehenden Zinszahlungen nachzukommen. Es ist insbesondere für die Entscheidungsfindung wichtig, ob gegebenenfalls (weitere) Darlehen aufgenommen werden können. Die Ermittlung der Kapitaldienstgrenze erfolgt ausgehend vom Jahresüberschuss. Zu diesem werden die Abschreibungen sowie die Kosten für langfristige Zinsen hinzuaddiert. Das Ergebnis ist der erweiterte Cashflow (s. auch Abb. 2).

Privatentnahmen

Besonders bei Einzelunternehmen fällt der Unternehmerlohn in Form von Privatentnahmen an. Zu den Privatentnahmen zählen auch die Entnahmen für Privatsteuern sowie sonstige Entnahmen, etwa für Versicherungen oder die private Altersvorsorge, sofern diese Beträge aus dem Unternehmen entnommen werden. Auf dem Arbeitsblatt Entnahmen – Darlehenstilgungen können Sie eine entsprechende Aufgliederung vornehmen. Über die Schaltfläche Ber gelangen Sie auf direktem Weg in diese Eingabetabelle. Nach der Dateneingabe oder -korrektur können Sie die Jahressummen mit der Schaltfläche Entnahmen übernehmen in die Dateneingabe übertragen und anschließend auf die Tabelle der GuV-Daten zurückkehren. (s. Abb. 3).

Abb. 3: Auflistung der (Privat-)Entnahmen für die einzelnen Jahre

Privateinlagen

Tragen Sie hier die entsprechenden Beträge ein, sofern in das Unternehmen Geld in Form von Einlagen eingebracht wurde, um mit diesen Finanzmitteln die Verbindlichkeiten der Firma zu begleichen oder um eine etwaig drohende Überschuldung zu vermeiden.

Darlehenstilgungen

Hat das Unternehmen langfristige Kredite in Form von Darlehen beansprucht, fallen dafür entsprechende Tilgungssummen pro Jahr an. Diese können Sie übersichtlich getrennt nach Kreditinstitut, Darlehenskonto und Jahr eingeben (s. Abb. 4).

Abb. 4: Übersicht der Darlehenstilgungen (Ausschnitt)

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