Überblick

Alle GmbHs sind buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Buchhaltung und Bilanz einer GmbH unterscheiden sich von der Rechnungslegung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften einerseits aufgrund der nur für Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen, andererseits aufgrund der steuerlichen Anerkennung von Vertragsbeziehungen zwischen GmbH und Gesellschaftern. Letzteres erfordert eine klare Trennung zwischen der Gesellschafts- und der Gesellschafterebene.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Geschäftsführer der GmbH müssen nach § 41 GmbHG für eine ordnungsgemäße Buchführung sorgen. Als Kapitalgesellschaft unterliegt die GmbH den allgemeinen Regelungen der §§ 238 ff. HGB, den speziellen Regelungen für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB sowie den Regelungen des GmbHG. Darüber hinaus sind für steuerliche Zwecke die §§ 4 ff. EStG sowie die Vorschriften des KStG zu beachten.

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