Bei der Buchhaltung der GmbH ist darauf zu achten, dass die GmbH- und die Gesellschaftersphäre scharf voneinander getrennt werden. Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen GmbH und Gesellschafter sollen ebenso erfasst und behandelt werden wie Beziehungen zu einem fremden Lieferanten oder Kreditgeber. Im Gegensatz zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften kennt die GmbH keine Privatentnahmen oder Privateinlagen. Vorgänge, die dem entsprechen, etwa die Erstattung von Auslagen der Gesellschafter-Geschäftsführer für die GmbH, können bei der GmbH jedoch über ein Gesellschafterverrechnungskonto abgewickelt werden.

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