Leitsatz (redaktionell)
In einer Massengesellschaft ist die Erklärung eines Kommanditisten, er fechte seinen Beitritt zur Gesellschaft wegen arglistiger Täuschung an, im Zweifel dahin aufzufassen, daß er – zumindest hilfsweise – sein Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grunde fristlos kündigen wolle.
Fundstellen
Dokument-Index HI650011 |
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