Leitsatz (amtlich)

1. Eine GmbH kann beim wirtschaftlichen Niedergang ihres Betriebs ihrem Geschäftsführer aus wichtigem Grund kündigen, wenn für eine echte Geschäftsführertätigkeit in der vereinbarten Art kein Raum mehr ist.

2. Auch eine außerordentliche Kündigung kann mit einer Frist erklärt werden, wenn für den Gekündigten klar erkennbar ist, daß sie aus wichtigem Grund ausgesprochen wird.

3. Der Dienstberechtigte kann auch bei einem lebenslänglichen Anstellungsvertrag gehalten sein, auch bei einer Kündigung aus wichtigem Grund eine angemessene Frist einzuhalten.

4. Die Höhe einer von Fall zu Fall vereinbarten Tantieme ist nach billigem Ermessen zu bestimmen.

5. Dem Geschäftsführer einer GmbH kann ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung auch ohne besondere Abrede zustehen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI648067

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