Entscheidungsstichwort (Thema)

Pflicht des Testamentsvollstreckers bei Nachlass mit Anteilen aus GmbH

 

Leitsatz (amtlich)

Der Testamentsvollstrecker muß, wenn Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Nachlaß gehören, Möglichkeiten, die das Gesetz und der Gesellschaftsvertrag zur Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft bieten, gewissenhaft wahrnehmen und einen zum Ausdruck gekommenen Willen des Erblassers nach einer besonderen Ausgestaltung der Kontrolltätigkeit Rechnung tragen. Unter besonderen Umständen kann er verpflichtet sein, an Hand der Bankauszüge oder des Hauptjournals unter Heranziehung der Belege und Unterlagen die Geschäftsführung zu überprüfen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 650397

NJW 1959, 1820

MDR 1959, 921

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge