Entscheidungsstichwort (Thema)

Zum fehlerhaften Anstellungsverhältnis. Zum Wissen um die Einstellung eines Vorstandsmitgliedes aufgrund eines fehlerhaften Anstellungsvertrags

 

Leitsatz (amtlich)

Ein vom Aufsichtsratsvorsitzenden ohne Aufsichtsratsbeschluß abgeschlossener und damit fehlerhafter Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds ist für die Dauer der Beschäftigung des Betroffenen so zu behandeln, als wäre der Vertrag wirksam.

 

Orientierungssatz

1. Bei der Anerkennung eines fehlerhaften Arbeitsverhältnisses wird mit darauf abgestellt, daß ein Arbeitnehmer, der ohne wirksamen Vertrag eingestellt und tätig wird, dies mit Wissen und Willen des Arbeitgebers tut. Dasselbe hat für ein fehlerhaft angestelltes Vorstandsmitglied zu gelten.

2. Das Wissen schon eines Mitglieds des in der Angelegenheit vertretungsberechtigten Organs ist das Wissen der Gesellschaft. Das Wissen um die Einstellung eines Vorstandsmitgliedes muß zur Anerkennung eines fehlerhaften Anstellungsverhältnisses genügen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 650005

BGHZ, 282

NJW 1964, 1367

MDR 1964, 578

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