Schlagwörter

Pflegeversicherung, Sonderausgabe, Vorsorgeaufwendungen, Höchstbetrag, Verfassung

 

Rechtsfrage (Thema)

Sind die Beiträge zur freiwilligen privaten Pflegeversicherung entsprechend den Beiträgen zur Basis-Krankenversicherung und den Zahlungen an die gesetzliche Pflegeversicherung als unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b, Nr. 3a EStG zu berücksichtigen, so dass sie sich über den Höchstbetrag i.S. des § 10 Abs. 4, Abs. 4a EStG hinaus auswirken können, weil nur so im Bedarfsfall im Pflegebereich der Leistungsumfang erhalten werden kann, der dem verfassungsrechtlich garantierten/angeordneten Sozialhilfeniveau oder Existenzminimum entspricht (vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.02.2008 – 2 BvL 1/06)?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b, Nr. 3a, Abs. 4, 4a

 

Verfahrensgang

Hessisches FG (Entscheidung vom 08.04.2020; Aktenzeichen 9 K 2170/17)

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