Schlagwörter
Ergänzungsabgabe, Solidaritätszuschlag
Rechtsfrage (Thema)
Ist die trotz des in 2019 ausgelaufenen Solidarpakts II und der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 fortgeltende Erhebung des Solidaritätszuschlags für Veranlagungszeiträume beginnend ab 01.01.2020 verfassungswidrig?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
SolZG 1995 § 1 Abs. 1, 4; GG Art. 106 Abs. 1 Nr. 6
Verfahrensgang
FG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 16.05.2022; Aktenzeichen 10 K 1693/21) |
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