Schlagwörter

Ergänzungsabgabe, Solidaritätszuschlag

 

Rechtsfrage (Thema)

Ist die trotz des in 2019 ausgelaufenen Solidarpakts II und der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 fortgeltende Erhebung des Solidaritätszuschlags für Veranlagungszeiträume beginnend ab 01.01.2020 verfassungswidrig?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

SolZG 1995 § 1 Abs. 1, 4; GG Art. 106 Abs. 1 Nr. 6

 

Verfahrensgang

FG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 16.05.2022; Aktenzeichen 10 K 1693/21)

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