Schlagwörter
Gesonderte Feststellung, Kapitalgesellschaft, Anzahlung, Vermögen, Forderung
Rechtsfrage (Thema)
Ermittlung von Verwaltungsvermögen:
Stellen geleistete Anzahlungen "andere Forderungen" im Sinne des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a ErbStG i.d.F. des AmtshilfeRLUmsG dar?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
ErbStG § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a; BewG § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
Verfahrensgang
FG Münster (Urteil vom 22.10.2020; Aktenzeichen 3 K 2699/17 F) |
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