Entscheidungsstichwort (Thema)

Bewertung von Sachleistungsansprüchen auf Errichtung eines Gebäudes bei der ErbSt

 

Leitsatz (NV)

Zum Nachlaß gehörende, im Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht erfüllte (Sachleistungs-)Ansprüche auf Errichtung eines Gebäudes sind mit dem gemeinen Wert anzusetzen (Anschluß an BFHE 132, 313, BStBl II 1981, 322).

 

Normenkette

ErbStG 1974 § 12 Abs. 1, §§ 11, 9 Abs. 1 Nr. 1; BewG § 9; BGB § 1922 Abs. 1

 

Verfahrensgang

FG Köln

 

Fundstellen

Haufe-Index 418138

BFH/NV 1992, 667

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