Entscheidungsstichwort (Thema)
Stille Gesellschaft des Alleingesellschafters an seiner GmbH
Leitsatz (NV)
1. Die stille Beteiligung eines GmbH-Gesellschafters an dem Unternehmen der GmbH wird der Besteuerung nur zugrundegelegt, wenn ein solches Gesellschaftsverhältnis klar und eindeutig vereinbart ist und die Vereinbarungen tatsächlich durchgeführt werden.
2. Die Vereinbarungen müssen von vornherein erkennen lassen, nach welcher Bemessungsgrundlage die Vergütung errechnet werden soll.
3. Die Vereinbarung einer Höchstbegrenzung - 100 v. H. der Einlage als maximale Vergütung - genügt nicht diesen Erfordernissen.
Normenkette
KStG 1977 § 8 Abs. 3; HGB § 231 (§ 336 a.F.)
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 26.04.1989 - I R 96/85 (NV); BFH/NV 1990, 63
Fundstellen
Dokument-Index HI1132401 |
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