Entscheidungsstichwort (Thema)

Zahlungen der Eltern für Aushilfstätigkeiten erwachsener Kinder im Betrieb

 

Leitsatz (NV)

Zahlungen der Eltern für Aushilfstätigkeiten erwachsener Kinder im Betrieb sind nicht schon deshalb vom Abzug als Betriebsausgaben ausgeschlossen, weil die Kinder familienrechtlich aufgrund von § 1619 BGB zur Mithilfe im Betrieb verpflichtet sind (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 17. März 1988 IV R 188/85, BFHE 153, 117, BStBl II 1988, 632).

 

Normenkette

BGB § 1619; EStG § 4 Abs. 4

 

Verfahrensgang

FG Rheinland-Pfalz

 

Fundstellen

Haufe-Index 416232

BFH/NV 1989, 692

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