Entscheidungsstichwort (Thema)

Juristische Person vor dem FG vertretungsbefugt

 

Leitsatz (NV)

Vor dem FG sind nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen - wie z. B. eine Steuerberatungsgesellschaft - vertretungsbefugt (Anschluß an BFH-Urteil vom 22. Januar 1991 X R 107/90, BFHE 163, 404, BStBl II 1991, 524).

 

Normenkette

FGO § 62

 

Verfahrensgang

Schleswig-Holsteinisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 417764

BFH/NV 1991, 760

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