Entscheidungsstichwort (Thema)
Juristische Person vor dem FG vertretungsbefugt
Leitsatz (NV)
Vor dem FG sind nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen - wie z. B. eine Steuerberatungsgesellschaft - vertretungsbefugt (Anschluß an BFH-Urteil vom 22. Januar 1991 X R 107/90, BFHE 163, 404, BStBl II 1991, 524).
Normenkette
Verfahrensgang
Schleswig-Holsteinisches FG |
Fundstellen
Haufe-Index 417764 |
BFH/NV 1991, 760 |
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