Leitsatz (amtlich)

Die Verwaltungsvorschrift in Abschn. 20 Abs. 1 Sätze 2 und 3 LStR 1975 über die Zuwendungen von Arbeitgebern bei Betriebsveranstaltungen stellt eine im Verwaltungsermessen liegende Regelung zur Verwaltungsvereinfachung dar, die die Gerichte nicht auf Sachverhalte außerhalb des Regelungsbereiches dieser Verwaltungsvorschrift ausdehnen können. Mit der Feststellung der Freigrenze von 50 DM enthält diese Verwaltungsvorschrift zugleich eine behördliche Schätzung, die die Steuergerichte auch für das Jahr 1976 zu beachten haben, da sie nicht offensichtlich unzutreffend war.

 

Normenkette

EStG 1975 § 19 Abs. 1

 

Verfahrensgang

FG Rheinland-Pfalz

 

Fundstellen

Haufe-Index 413689

BStBl II 1981, 724

BFHE 1981, 556

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