Entscheidungsstichwort (Thema)

Notwendige Beiladung des Gesellschafters bei Rechtsstreit über Sonderbetriebsvermögen

 

Leitsatz (NV)

Ist Streitgegenstand eines Rechtsstreits die Existenz von Sonderbetriebsvermögen oder Sonderbetriebsgewinnen, so ist jeder einzelne Gesellschafter klagebefugt, dessen Sonderbetriebsvermögen von dem Rechtsstreit berührt wird. Klagt in einem solchen Fall nur die Gesellschaft, müssen die betroffenen Gesellschafter notwendig beigeladen werden.

 

Normenkette

FGO § 48 Abs. 1 Nr. 5 n. F, § 60 Abs. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 422312

BFH/NV 1997, 866

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