Entscheidungsstichwort (Thema)
Notwendige Beiladung des Gesellschafters bei Rechtsstreit über Sonderbetriebsvermögen
Leitsatz (NV)
Ist Streitgegenstand eines Rechtsstreits die Existenz von Sonderbetriebsvermögen oder Sonderbetriebsgewinnen, so ist jeder einzelne Gesellschafter klagebefugt, dessen Sonderbetriebsvermögen von dem Rechtsstreit berührt wird. Klagt in einem solchen Fall nur die Gesellschaft, müssen die betroffenen Gesellschafter notwendig beigeladen werden.
Normenkette
FGO § 48 Abs. 1 Nr. 5 n. F, § 60 Abs. 3
Fundstellen
Haufe-Index 422312 |
BFH/NV 1997, 866 |
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