Entscheidungsstichwort (Thema)

Herstellung eines Industrie- und Repräsentationsfilms nicht zulageberechtigt

 

Leitsatz (NV)

1. Ein Karton, der einen Plastikbeutel mit sog. Nuß- und Mandelpräparaten umschließt, gehört als sog. Außenverpackung zum Vertriebsbereich. Die zur Kartonverpackung eingesetzten Schachtelaufrichter, Schachtelverschließer, Abfüllwaagen und Etikettierer dienen deshalb nicht mehr unmittelbar oder mittelbar der Fertigung i. S. von § 19 BerlinFG.

2. Mit der Herstellung eines Industrie- und Repräsentationsfilms wird ein immaterielles Wirtschaftsgüt geschaffen, für das eine Investitionszulage nach § 19 BerlinFG nicht gewährt werden kann.

 

Normenkette

BerlinFG § 19 Abs. 1

 

Verfahrensgang

FG Berlin

 

Fundstellen

Haufe-Index 416752

BFH/NV 1990, 732

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge