Leitsatz (amtlich)

1. Mit dem Verkauf einer Zweit wohnung (Eigentumswohnung) gibt ein Ehepaar den steuerbegünstigten Zweck zumindest dann nicht i. S. des § 7 Abs. 2 Nr. 1 GrESWBG Schleswig-Holstein wegen zwingender beruflicher Gründe auf, wenn der Ehemann zwar infolge der geschäftlichen Entwicklung seines Arbeitgebers beruflich stärker in Anspruch genommen wird, Arbeitsstelle und Hauptwohnung aber unverändert nicht allzuweit (etwa 80 km) von der Zweitwohnung entfernt liegen.

2. Zur Frage, unter welchen Umständen das Eigentum an einem Grundstück oder einer Eigentumswohnung i. S. des § 18 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG Schleswig-Holstein 1967 (= § 17 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG 1940) zurückerworben wird.

 

Normenkette

GrESWBG Schleswig-Holstein 1974 § 7 Abs. 2 Nr. 1; GrEStG Schleswig-Holstein § 18 Abs. 2 Nr. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 72833

BStBl II 1978, 573

BFHE 1979, 403

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