Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindergeld als Familienleistung i.S. der EWGV 1408/71; Ausschluss des Kindergeldanspruchs durch Art. 13 Abs. 2 Buchst. d EWGV 1408/71; Art. 14f EWGV 1408/71 erfordert gleichzeitige Tätigkeit

 

Leitsatz (amtlich)

1. Das nach den Vorschriften des EStG als Steuervergütung gezahlte deutsche Kindergeld fällt in den sachlichen Geltungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern; es ist eine Familienleistung i.S. des Art. 4 Abs. 1 Buchst. h dieser Verordnung.

2. Eine Beamtin des griechischen Staates, die im Auftrag ihrer Behörde für einen bestimmten Zeitraum ausschließlich als Lehrerin in einer Schule in Deutschland tätig ist und vom griechischen Staat besoldet wird, unterliegt nach Art. 13 Abs. 2 Buchst. d der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 weiterhin den griechischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit mit der Rechtsfolge, dass ein Anspruch auf Kindergeld nach den Vorschriften des EStG ausgeschlossen ist.

3. Art. 14f der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 erfordert, dass der Beamte seine Tätigkeit gleichzeitig in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten ausübt.

 

Normenkette

EStG § 31; EWGV 1408/71 Art. 2 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 Buchst. h, Art. 13 Abs. 1, 2 Buchst. d, Art. 14f; EGV 1606/98 Nr. 9

 

Verfahrensgang

FG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 18.09.2001; Aktenzeichen 4 K 320/00; EFG 2002, 850)

 

Fundstellen

Haufe-Index 846929

BFH/NV 2002, 1660

BStBl II 2002, 869

BFHE 200, 211

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge