Entscheidungsstichwort (Thema)

Versorgungszusage an den im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten

 

Leitsatz (NV)

1. Eine betriebliche Veranlassung für eine Versorgungszusage im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses ist anzunehmen, wenn der Arbeitgeber-Ehegatte auch einem familienfremden Arbeitnehmer mit vergleichbarer Tätigkeit eine inhaltlich gleiche Versorgungszusage erteilt hätte. Eine ,,Ruhegeldordnung", nach der jedem Betriebsangehörigen nach mindestens 10jähriger Betriebstätigkeit ein Anspruch auf Gewährung einer Alters- und Dienstunfähigkeitsversorgung zusteht, wenn er sich ,,durch außerordentliche Leistung im Betrieb verdient gemacht" hatte, ist dabei als rechtlich bedeutungslos anzusehen.

2. Eine Versorgungszusage kann auch insoweit betrieblich veranlaßt sein, als die zugesagte Pension die Sozialversicherungsrente ersetzen soll.

 

Normenkette

EStG § 6a

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 08.12.1988 - IV R 143-144/86 (NV); BFH/NV 1990, 21

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132346

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge